đŸ Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen
fĂŒr Firmenkunden / B2B
Die Kleine Farm â Eli Weber
§1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlage
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Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten ausschlieĂlich fĂŒr VertrĂ€ge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend âAuftraggeberâ).
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Diese AGB gelten fĂŒr sĂ€mtliche VertrĂ€ge ĂŒber:
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- Firmenveranstaltungen
- Teamevents
- Business-Events
- Incentives
- Workshops
- sonstige Event- und Beratungsleistungen
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Abweichende, entgegenstehende oder ergĂ€nzende GeschĂ€ftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrĂŒcklich widersprochen wird.
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Individuelle Vereinbarungen haben nur dann Vorrang, wenn sie schriftlich bestÀtigt wurden.
§2 Vertragsschluss und Reservierung
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt ausschlieĂlich zustande durch:
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- schriftliche Beauftragung des Auftraggebers sowie
- schriftliche AuftragsbestÀtigung durch Die Kleine Farm.
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Terminoptionen sind unverbindlich und verfallen automatisch nach Ablauf der im Angebot genannten Frist.
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Eine verbindliche Terminreservierung erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
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Der Veranstalter ist berechtigt, VertragsabschlĂŒsse ohne Angabe von GrĂŒnden abzulehnen.
§3 Leistungsumfang und LeistungsÀnderungen
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MaĂgeblich fĂŒr Art und Umfang der Leistungen ist ausschlieĂlich das schriftlich bestĂ€tigte Angebot.
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Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten GrĂŒnden:
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- Programmpunkte anzupassen
- AblÀufe zu Àndern
- einzelne Leistungen zu ersetzen
- sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeintrÀchtigt wird.
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Ănderungen aufgrund behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Vorschriften berechtigen nicht zur Minderung oder zum RĂŒcktritt.
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Bei Einbindung externer Dienstleister (z. B. Catering, KĂŒnstler, Technik, Trainer) handelt der Veranstalter â sofern nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart â als Vermittler.
In diesen FĂ€llen haftet der Veranstalter nicht fĂŒr Leistungsstörungen des Drittanbieters.
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Leistungszeiten verstehen sich als Richtwerte. Zeitliche Verschiebungen aufgrund externer Faktoren stellen keinen Mangel dar.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung
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Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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ZahlungsmodalitÀten:
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- 40 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
- 60 % Restzahlung spÀtestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
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Bei Buchungen unter 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fÀllig.
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Der Veranstalter ist berechtigt, eine zusÀtzliche Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen.
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Bei Zahlungsverzug:
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- gesetzliche Verzugszinsen gemÀà § 288 BGB
- Geltendmachung weiterer VerzugsschÀden
- ZurĂŒckbehaltungsrecht der Leistungen
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Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten, ohne dass hierdurch AnsprĂŒche des Auftraggebers entstehen.
§5 Teilnehmerzahl und Kalkulationsgrundlage
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Grundlage der Preisberechnung ist die im Vertrag festgelegte Teilnehmerzahl.
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Ănderungen sind spĂ€testens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
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Eine Reduzierung nach diesem Zeitpunkt bleibt fĂŒr die VergĂŒtung ohne Auswirkung.
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Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, Mehrkosten entsprechend nachzuberechnen.
§6 RĂŒcktritt / Stornierung / NichtdurchfĂŒhrung
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Ein RĂŒcktritt des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
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Im Falle der Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen (jeweils bezogen auf die Netto-GesamtvergĂŒtung):
- bis 60 Tage vor Veranstaltung: 40 %
- 59â30 Tage: 60 %
- 29â14 Tage: 80 %
- ab 13 Tage: 100 %
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MaĂgeblich ist der Zugang der RĂŒcktrittserklĂ€rung.
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Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Kann die Veranstaltung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender UmstĂ€nde nicht durchgefĂŒhrt werden, bleibt der VergĂŒtungsanspruch vollstĂ€ndig bestehen.
§7 Höhere Gewalt, Witterung, behördliche MaĂnahmen
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Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
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- Naturereignisse
- Unwetter
- Pandemien
- behördliche Untersagungen
- StromausfÀlle
- Streiks
- Sicherheitsrisiken
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In FÀllen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt:
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- die Veranstaltung anzupassen
- zeitlich zu verschieben
- abzubrechen
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Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu vergĂŒten.
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SchadensersatzansprĂŒche sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegt.
§8 Haftung (erweitert)
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Der Veranstalter haftet unbeschrÀnkt nur bei:
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- Vorsatz
- grober FahrlÀssigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
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Bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit haftet der Veranstalter ausschlieĂlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
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Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Eine Haftung fĂŒr:
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- entgangenen Gewinn
- mittelbare SchÀden
- FolgeschÀden
- ProduktionsausfÀlle
- ReputationsschÀden ist ausgeschlossen.
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FĂŒr mitgebrachte GegenstĂ€nde wird keinerlei Haftung ĂŒbernommen.
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Die Haftungshöchstsumme ist â soweit gesetzlich zulĂ€ssig â auf die Höhe der vereinbarten Netto-VergĂŒtung begrenzt.
§9 Nutzung des GelÀndes / Verkehrssicherung
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Das GelÀnde ist naturnah gestaltet. Unebenheiten, Tiere, landwirtschaftliche Einrichtungen sowie witterungsbedingte VerÀnderungen sind möglich.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Teilnehmer vorab ĂŒber die besonderen Gegebenheiten zu informieren.
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Den Anweisungen des Veranstalters ist zwingend Folge zu leisten.
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Der Auftraggeber haftet fĂŒr sĂ€mtliche durch seine Teilnehmer verursachten SchĂ€den in vollem Umfang.
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Technische Installationen, Aufbauten oder Fremdtechnik sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulÀssig.
§10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
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- alle Teilnehmer gesundheitlich geeignet sind
- interne Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden
- erforderliche Genehmigungen vorliegen
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Der Auftraggeber trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr:
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- firmeninterne Freigaben
- Compliance-Vorgaben
- datenschutzrechtliche Anforderungen
§11 Alkohol und Ausschluss von Teilnehmern
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Der Ausschank alkoholischer GetrÀnke erfolgt verantwortungsvoll.
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Der Veranstalter ist berechtigt:
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- alkoholisierten Personen den Ausschank zu verweigern
- Teilnehmer bei sicherheitsgefĂ€hrdendem Verhalten auszuschlieĂen
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Ein Ausschluss begrĂŒndet keinen RĂŒckerstattungsanspruch.
§12 Versicherung und Risikoabsicherung
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Der Auftraggeber wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, eine Veranstaltungs- oder Ausfallversicherung abzuschlieĂen.
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Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers wird empfohlen.
§13 Datenschutz und Bildrechte
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Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschlieĂlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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Bei Foto- oder Videoaufnahmen ist der Auftraggeber fĂŒr die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.
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Sofern nicht ausdrĂŒcklich widersprochen wird, darf der Veranstalter anonymisierte Impressionen der Veranstaltung zu Referenzzwecken verwenden.
§14 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschlieĂlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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ErfĂŒllungsort und â soweit gesetzlich zulĂ€ssig â Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
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Ănderungen und Nebenabreden bedĂŒrfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Regelungen unberĂŒhrt.
Die kleine Farm â Eli Weber
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr alle VertrĂ€ge ĂŒber Veranstaltungen, Teamevents, Firmenevents sowie sonstige Dienstleistungen der âDie kleine Farmâ, Inhaberin Eli Weber (nachfolgend âVeranstalterâ).
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrĂŒcklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Beauftragung des Kunden sowie schriftliche AuftragsbestÀtigung durch den Veranstalter zustande.
-
Die Terminreservierung erfolgt verbindlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
§3 Leistungen
-
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
-
Ănderungen des Programms aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten GrĂŒnden bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeintrĂ€chtigen.
-
Bei Mitwirkung externer Dienstleister (z. B. Catering, Technik, KĂŒnstler) handelt der Veranstalter teilweise als Vermittler.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
-
Es gelten die im Angebot aufgefĂŒhrten Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
-
30 % der vereinbarten NettovergĂŒtung sind als Anzahlung bei Vertragsabschluss fĂ€llig.
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Die Restzahlung ist spÀtestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fÀllig.
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Bei kurzfristigen Buchungen (unter 14 Tagen) ist der Gesamtbetrag sofort fÀllig.
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GerÀt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§5 Teilnehmerzahl
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Grundlage der Kalkulation ist die im Angebot genannte Teilnehmerzahl.
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Ănderungen der Teilnehmerzahl mĂŒssen spĂ€testens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
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Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach diesem Zeitpunkt berechtigt nicht zur Minderung der vereinbarten VergĂŒtung.
§6 RĂŒcktritt / Stornierung
-
Ein RĂŒcktritt des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
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Im Falle einer Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen:
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bis 60 Tage vor Veranstaltung: 30 % der vereinbarten VergĂŒtung
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59â30 Tage vor Veranstaltung: 50 %
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29â14 Tage vor Veranstaltung: 75 %
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ab 13 Tage vor Veranstaltung: 100 %
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MaĂgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen RĂŒcktrittserklĂ€rung.
§7 Witterung / Höhere Gewalt / Sicherheitsunterbrechung
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Bei Outdoor-Veranstaltungen können WitterungseinflĂŒsse (z. B. Sturm, Gewitter, Starkregen, extreme Hitze, behördliche Anordnungen) Anpassungen oder Unterbrechungen erforderlich machen.
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Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte aus SicherheitsgrĂŒnden zu Ă€ndern, zu unterbrechen oder abzusagen.
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Eine wetter- oder sicherheitsbedingte Anpassung stellt keinen Mangel der Leistung dar.
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Bereits entstandene Kosten sowie vereinbarte VergĂŒtungen bleiben hiervon unberĂŒhrt.
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SchadensersatzansprĂŒche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegen.
§8 Haftung
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Der Veranstalter haftet nur fĂŒr SchĂ€den, die auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Verhalten beruhen.
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FĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
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Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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FĂŒr mitgebrachte GegenstĂ€nde der Teilnehmer ĂŒbernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§9 Nutzung des GelÀndes
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Das VeranstaltungsgelĂ€nde ist naturnah gestaltet. Unebenheiten, natĂŒrliche Hindernisse oder witterungsbedingte VerĂ€nderungen sind möglich.
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Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten Folge zu leisten.
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Offenes Feuer, technische GerÀte oder Aufbauten sind nur mit vorheriger Genehmigung zulÀssig.
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Der Auftraggeber haftet fĂŒr durch seine Teilnehmer verursachte SchĂ€den.
§10 Mitmach- und Aktivstationen
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Die Teilnahme an Mitmach-Stationen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
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Sicherheitseinweisungen sind verpflichtend zu befolgen.
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Bei grob fahrlĂ€ssigem oder alkoholbedingtem Fehlverhalten kann der Veranstalter einzelne Teilnehmer von AktivitĂ€ten ausschlieĂen.
§11 Alkohol
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Der Ausschank alkoholischer GetrÀnke erfolgt verantwortungsbewusst.
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Der Veranstalter behÀlt sich vor, alkoholisierten Personen den weiteren Ausschank zu verweigern.
§12 Veranstaltungsversicherung
Dem Auftraggeber wird empfohlen, insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen, eine Veranstaltungs- bzw. Ausfallversicherung abzuschlieĂen.
§13 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist â soweit zulĂ€ssig â der Sitz des Veranstalters.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Regelungen unberĂŒhrt.