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đŸŒŸ Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen

fĂŒr Firmenkunden / B2B

Die Kleine Farm – Eli Weber


§1 Geltungsbereich, Vertragsgrundlage

  1. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten ausschließlich fĂŒr VertrĂ€ge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Diese AGB gelten fĂŒr sĂ€mtliche VertrĂ€ge ĂŒber:

    • Firmenveranstaltungen
    • Teamevents
    • Business-Events
    • Incentives
    • Workshops
    • sonstige Event- und Beratungsleistungen
  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergĂ€nzende GeschĂ€ftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrĂŒcklich widersprochen wird.

  2. Individuelle Vereinbarungen haben nur dann Vorrang, wenn sie schriftlich bestÀtigt wurden.


§2 Vertragsschluss und Reservierung

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:

    • schriftliche Beauftragung des Auftraggebers sowie
    • schriftliche AuftragsbestĂ€tigung durch Die Kleine Farm.
  1. Terminoptionen sind unverbindlich und verfallen automatisch nach Ablauf der im Angebot genannten Frist.

  2. Eine verbindliche Terminreservierung erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

  3. Der Veranstalter ist berechtigt, VertragsabschlĂŒsse ohne Angabe von GrĂŒnden abzulehnen.


§3 Leistungsumfang und LeistungsÀnderungen

  1. Maßgeblich fĂŒr Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftlich bestĂ€tigte Angebot.

  2. Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten GrĂŒnden:

    • Programmpunkte anzupassen
    • AblĂ€ufe zu Ă€ndern
    • einzelne Leistungen zu ersetzen
    • sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeintrĂ€chtigt wird.
  1. Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Vorschriften berechtigen nicht zur Minderung oder zum RĂŒcktritt.

  2. Bei Einbindung externer Dienstleister (z. B. Catering, KĂŒnstler, Technik, Trainer) handelt der Veranstalter – sofern nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart – als Vermittler.

    In diesen FĂ€llen haftet der Veranstalter nicht fĂŒr Leistungsstörungen des Drittanbieters.

  3. Leistungszeiten verstehen sich als Richtwerte. Zeitliche Verschiebungen aufgrund externer Faktoren stellen keinen Mangel dar.


§4 Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung

  1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. ZahlungsmodalitÀten:

    • 40 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
    • 60 % Restzahlung spĂ€testens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
  1. Bei Buchungen unter 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fÀllig.

  2. Der Veranstalter ist berechtigt, eine zusÀtzliche Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen.

  3. Bei Zahlungsverzug:

    • gesetzliche Verzugszinsen gemĂ€ĂŸ § 288 BGB
    • Geltendmachung weiterer VerzugsschĂ€den
    • ZurĂŒckbehaltungsrecht der Leistungen
  1. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten, ohne dass hierdurch AnsprĂŒche des Auftraggebers entstehen.


§5 Teilnehmerzahl und Kalkulationsgrundlage

  1. Grundlage der Preisberechnung ist die im Vertrag festgelegte Teilnehmerzahl.

  2. Änderungen sind spĂ€testens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

  3. Eine Reduzierung nach diesem Zeitpunkt bleibt fĂŒr die VergĂŒtung ohne Auswirkung.

  4. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Veranstalters.

    Der Veranstalter ist berechtigt, Mehrkosten entsprechend nachzuberechnen.


§6 RĂŒcktritt / Stornierung / NichtdurchfĂŒhrung

  1. Ein RĂŒcktritt des Auftraggebers bedarf der Schriftform.

  2. Im Falle der Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen (jeweils bezogen auf die Netto-GesamtvergĂŒtung):

  • bis 60 Tage vor Veranstaltung: 40 %
  • 59–30 Tage: 60 %
  • 29–14 Tage: 80 %
  • ab 13 Tage: 100 %
  1. Maßgeblich ist der Zugang der RĂŒcktrittserklĂ€rung.

  2. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  3. Kann die Veranstaltung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender UmstĂ€nde nicht durchgefĂŒhrt werden, bleibt der VergĂŒtungsanspruch vollstĂ€ndig bestehen.


§7 Höhere Gewalt, Witterung, behördliche Maßnahmen

  1. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

    • Naturereignisse
    • Unwetter
    • Pandemien
    • behördliche Untersagungen
    • StromausfĂ€lle
    • Streiks
    • Sicherheitsrisiken
  1. In FÀllen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt:

    • die Veranstaltung anzupassen
    • zeitlich zu verschieben
    • abzubrechen
  1. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu vergĂŒten.

  2. SchadensersatzansprĂŒche sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegt.


§8 Haftung (erweitert)

  1. Der Veranstalter haftet unbeschrÀnkt nur bei:

    • Vorsatz
    • grober FahrlĂ€ssigkeit
    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  1. Bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

  2. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung fĂŒr:

    • entgangenen Gewinn
    • mittelbare SchĂ€den
    • FolgeschĂ€den
    • ProduktionsausfĂ€lle
    • ReputationsschĂ€den ist ausgeschlossen.
  1. FĂŒr mitgebrachte GegenstĂ€nde wird keinerlei Haftung ĂŒbernommen.

  2. Die Haftungshöchstsumme ist – soweit gesetzlich zulĂ€ssig – auf die Höhe der vereinbarten Netto-VergĂŒtung begrenzt.


§9 Nutzung des GelÀndes / Verkehrssicherung

  1. Das GelÀnde ist naturnah gestaltet. Unebenheiten, Tiere, landwirtschaftliche Einrichtungen sowie witterungsbedingte VerÀnderungen sind möglich.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Teilnehmer vorab ĂŒber die besonderen Gegebenheiten zu informieren.

  3. Den Anweisungen des Veranstalters ist zwingend Folge zu leisten.

  4. Der Auftraggeber haftet fĂŒr sĂ€mtliche durch seine Teilnehmer verursachten SchĂ€den in vollem Umfang.

  5. Technische Installationen, Aufbauten oder Fremdtechnik sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulÀssig.


§10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

    • alle Teilnehmer gesundheitlich geeignet sind
    • interne Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden
    • erforderliche Genehmigungen vorliegen
  1. Der Auftraggeber trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr:

    • firmeninterne Freigaben
    • Compliance-Vorgaben
    • datenschutzrechtliche Anforderungen

§11 Alkohol und Ausschluss von Teilnehmern

  1. Der Ausschank alkoholischer GetrÀnke erfolgt verantwortungsvoll.

  2. Der Veranstalter ist berechtigt:

    • alkoholisierten Personen den Ausschank zu verweigern
    • Teilnehmer bei sicherheitsgefĂ€hrdendem Verhalten auszuschließen
  1. Ein Ausschluss begrĂŒndet keinen RĂŒckerstattungsanspruch.


§12 Versicherung und Risikoabsicherung

  1. Der Auftraggeber wird ausdrĂŒcklich darauf hingewiesen, eine Veranstaltungs- oder Ausfallversicherung abzuschließen.

  2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers wird empfohlen.


§13 Datenschutz und Bildrechte

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

  2. Bei Foto- oder Videoaufnahmen ist der Auftraggeber fĂŒr die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.

  3. Sofern nicht ausdrĂŒcklich widersprochen wird, darf der Veranstalter anonymisierte Impressionen der Veranstaltung zu Referenzzwecken verwenden.


§14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. ErfĂŒllungsort und – soweit gesetzlich zulĂ€ssig – Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

  3. Änderungen und Nebenabreden bedĂŒrfen der Schriftform.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Regelungen unberĂŒhrt.

Die kleine Farm – Eli Weber


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr alle VertrĂ€ge ĂŒber Veranstaltungen, Teamevents, Firmenevents sowie sonstige Dienstleistungen der „Die kleine Farm“, Inhaberin Eli Weber (nachfolgend „Veranstalter“).

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrĂŒcklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Beauftragung des Kunden sowie schriftliche AuftragsbestÀtigung durch den Veranstalter zustande.

  3. Die Terminreservierung erfolgt verbindlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.


§3 Leistungen

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Änderungen des Programms aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten GrĂŒnden bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeintrĂ€chtigen.

  3. Bei Mitwirkung externer Dienstleister (z. B. Catering, Technik, KĂŒnstler) handelt der Veranstalter teilweise als Vermittler.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot aufgefĂŒhrten Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. 30 % der vereinbarten NettovergĂŒtung sind als Anzahlung bei Vertragsabschluss fĂ€llig.

  3. Die Restzahlung ist spÀtestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fÀllig.

  4. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 14 Tagen) ist der Gesamtbetrag sofort fÀllig.

  5. GerÀt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.


§5 Teilnehmerzahl

  1. Grundlage der Kalkulation ist die im Angebot genannte Teilnehmerzahl.

  2. Änderungen der Teilnehmerzahl mĂŒssen spĂ€testens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

  3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach diesem Zeitpunkt berechtigt nicht zur Minderung der vereinbarten VergĂŒtung.


§6 RĂŒcktritt / Stornierung

  1. Ein RĂŒcktritt des Auftraggebers bedarf der Schriftform.

  2. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltung: 30 % der vereinbarten VergĂŒtung

  • 59–30 Tage vor Veranstaltung: 50 %

  • 29–14 Tage vor Veranstaltung: 75 %

  • ab 13 Tage vor Veranstaltung: 100 %

  1. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen RĂŒcktrittserklĂ€rung.


§7 Witterung / Höhere Gewalt / Sicherheitsunterbrechung

  1. Bei Outdoor-Veranstaltungen können WitterungseinflĂŒsse (z. B. Sturm, Gewitter, Starkregen, extreme Hitze, behördliche Anordnungen) Anpassungen oder Unterbrechungen erforderlich machen.

  2. Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte aus SicherheitsgrĂŒnden zu Ă€ndern, zu unterbrechen oder abzusagen.

  3. Eine wetter- oder sicherheitsbedingte Anpassung stellt keinen Mangel der Leistung dar.

  4. Bereits entstandene Kosten sowie vereinbarte VergĂŒtungen bleiben hiervon unberĂŒhrt.

  5. SchadensersatzansprĂŒche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegen.


§8 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nur fĂŒr SchĂ€den, die auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Verhalten beruhen.

  2. FĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

  3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  4. FĂŒr mitgebrachte GegenstĂ€nde der Teilnehmer ĂŒbernimmt der Veranstalter keine Haftung.


§9 Nutzung des GelÀndes

  1. Das VeranstaltungsgelĂ€nde ist naturnah gestaltet. Unebenheiten, natĂŒrliche Hindernisse oder witterungsbedingte VerĂ€nderungen sind möglich.

  2. Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten Folge zu leisten.

  3. Offenes Feuer, technische GerÀte oder Aufbauten sind nur mit vorheriger Genehmigung zulÀssig.

  4. Der Auftraggeber haftet fĂŒr durch seine Teilnehmer verursachte SchĂ€den.


§10 Mitmach- und Aktivstationen

  1. Die Teilnahme an Mitmach-Stationen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.

  2. Sicherheitseinweisungen sind verpflichtend zu befolgen.

  3. Bei grob fahrlĂ€ssigem oder alkoholbedingtem Fehlverhalten kann der Veranstalter einzelne Teilnehmer von AktivitĂ€ten ausschließen.


§11 Alkohol

  1. Der Ausschank alkoholischer GetrÀnke erfolgt verantwortungsbewusst.

  2. Der Veranstalter behÀlt sich vor, alkoholisierten Personen den weiteren Ausschank zu verweigern.


§12 Veranstaltungsversicherung

Dem Auftraggeber wird empfohlen, insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen, eine Veranstaltungs- bzw. Ausfallversicherung abzuschließen.


§13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist – soweit zulĂ€ssig – der Sitz des Veranstalters.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Regelungen unberĂŒhrt.